Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Mit dem Jahreswechsel rückt auch das Abbrennen von Feuerwerk in den Fokus. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz hat wichtige Hinweise veröffentlicht, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden.

Sicherheit steht an erster Stelle
Das LKA empfiehlt, beim Zünden von Feuerwerk die Gebrauchsanweisung genau zu lesen und ausschließlich auf ebenen Flächen zu zünden. Raketen sollten nicht in freistehenden Flaschen, sondern in stabilen Halterungen wie Getränkekästen abgeschossen werden. „Halten Sie immer ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Tieren und Autos“, betont ein Sprecher des LKA. Zudem müsse die Flugbahn frei von Hindernissen wie Bäumen oder Balkonen sein. Wichtig: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich im Freien verwendet werden.

Geprüftes Feuerwerk verwenden
Beim Kauf von Pyrotechnik rät das LKA zu besonderer Vorsicht. Feuerwerkskörper müssen in Deutschland geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein. Illegales Feuerwerk aus dem Ausland birgt erhebliche Gefahren – von schweren Verletzungen bis hin zum Tod. Käufer sollten auf das CE-Kennzeichen mit vierstelliger Prüfziffer sowie die Registriernummer achten. Die Nutzung und der Besitz von nicht zugelassenem Feuerwerk ist strafbar. „Erwerben Sie Feuerwerk nur in regulären Geschäften oder bei seriösen Online-Händlern“, lautet der Rat des LKA.

Warnung vor selbstgebasteltem Feuerwerk
Selbst hergestellte Pyrotechnik sei lebensgefährlich und strafbar, betont das LKA. Jedes Jahr komme es zu tödlichen Unfällen bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper.

Vorsicht bei Blindgängern
Besondere Gefahren gehen von nicht explodierten Feuerwerkskörpern aus. Das LKA warnt davor, sogenannte Blindgänger erneut anzuzünden oder zu öffnen. Feuerwerksreste sollten erst nach vollständiger Abkühlung entsorgt werden – Blindgänger gehören auf den Recyclinghof. Kinder seien besonders zu sensibilisieren, diese Gefahren nicht zu unterschätzen.

Kein Alkohol beim Zünden von Feuerwerk
Alkohol und Feuerwerk passen nicht zusammen, so das LKA. Wer Raketen oder Böller zündet, sollte dies möglichst nüchtern tun, um Unfälle zu vermeiden.

Regeln beachten
Ohne Genehmigung darf Feuerwerk nur in der Silvesternacht gezündet werden. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk generell untersagt.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wünscht einen guten und sicheren Start ins Jahr 2025.