Sieg für den Naturschutz: Gericht stoppt umstrittene Bauplanung
Waldbesetzter besetzen den St. Johanner Stadtwald Symbolfoto: Marco Horst Giehmann

Sieg für den Naturschutz: Gericht stoppt umstrittene Bauplanung

Die Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ hat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis einen juristischen Erfolg errungen. Mit einem Eilantrag erreichten die Waldschützer:innen die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans „Nördlich Stuhlsatzenhaus“. Damit dürfen vorerst keine Rodungsmaßnahmen auf der betroffenen Fläche durchgeführt werden.

Die Entscheidung des Gerichts bleibt in Kraft, bis eine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Normenkontrollklage getroffen wird. Der Sprecher der Initiative, Marvin Kiefer, forderte Politik und Verwaltung auf, sich persönlich ein Bild vom Waldgebiet zu machen: „Vielleicht findet ihr dann die Inspiration für einen Plan, der nicht zerstört, sondern verbindet.“

Laut Dr. Eric Weiser-Saulin, Anwalt der Waldschützer:innen, scheiterte der Bebauungsplan unter anderem an gravierenden artenschutzrechtlichen Mängeln. „Die notwendige Bestandsaufnahme geschützter Tierarten wurde unzureichend durchgeführt. Zudem fehlt eine Alternativenprüfung für andere Standorte“, erklärte Weiser-Saulin. Das Gericht äußerte zudem Zweifel, ob die geplante Forschungsansiedlung die massiven Eingriffe in die Natur rechtfertigen könne.

Umweltverbände wie der BUND und der NABU hatten die Bürgerinitiative unterstützt. „Dieses Urteil stärkt den Naturschutz im Saarland und setzt ein Signal für eine nachhaltige Flächennutzung“, sagte Christoph Hassel, Vorsitzender des BUND Saarland.

Mit der vorläufigen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans steht die Stadt Saarbrücken vor neuen Herausforderungen. Das Hauptsacheverfahren könnte grundlegende Fragen zur künftigen Flächennutzungspolitik aufwerfen.

Foto: Marco Horst Giehmann\Symbolfoto